Kleine Reparaturen müssen nicht unbedingt gemacht werden. Kann das nicht gleich der neue Besitzer übernehmen?
Es ist ähnlich wie beim Kauf eines Kleidungsstückes.
Wenn Sie bei der Anprobe einen Fehler oder Fleck entdecken, werden Sie vermutlich vom Verkäufer einen Nachlass fordern. Wenn er hier unflexibel bleiben sollte, werden Sie wahrscheinlich das Kleidungsstück nicht kaufen.
Gleiches trifft auf einen Immobilienkauf zu. Hier werden sehr schnell hohe Rabatte gefordert, die den tatsächlichen Aufwand meist stark übersteigen.
Deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll, Ihre Immobilie „ohne Flecken und Fehler“ anzubieten.
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